Wenn es zum Notarvertrag kommt, darf der Makler sein Honorar (Courtage, Provision) für die Vermittlung berechnen. Tatsächlich unabhängig davon, wie viel er dafür getan hat. Es ist ein Erfolgshonorar. Bleibt der Vertragsschluss aus, wird kein Honorar fällig. Die Höhe des Honorars ist Verhandlungssache. Wichtig ist seit dem 23.12.2020, dass Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen das Honorar übernehmen. Zahlt beispielsweise der Verkäufer eine Provision von 3,57% (3% zzgl. 10% MwSt.), so dürfen dem Käufer auch nur 3,57% berechnet werden.
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