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Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue verschärfte Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder neu vermietet werden.

Die Gesetzliche Grundlage ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1.11.2020 in Kraft getreten ist. Davor galten die Vorschriften für Energieausweise der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus 2014.

Ab dem 1. Mai wird der Verbrauchsausweis in der Regel teurer, weil er nach dem neuen Gesetz künftig mehr Aussagen enthalten muss. Nicht nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser, wie bisher. Auch bei Verbrauchsausweisen sind Eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen. Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden. Der Verbrauchsausweis reicht in vielen Fällen bei Bestandsgebäuden aus. Für Neubauten ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.

Wer für die Bestandsimmobilie nur einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen muss, hat weniger Aufwand. Es wird der Energiebedarf der Immobilie mit den Ausgaben prognostiziert, die in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser angefallen sind. Der energetische Zustand der Bausubstanz wird nicht analysiert. Dieser Verbrauchsausweis zeigt, wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben und damit, wie viel CO2 tatsächlich ausgestoßen wurde. Das Verbrauchsprofil ist also für Nachmieter oder Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht immer aussagekräftig, denn jeder verbraucht anders. Bei Mehrfamilienhäusern ist das etwas anders, denn ein Durchschnitt der Verbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat in der Regel genügend Aussagekraft.

Was ist nun ab dem 01. Mai anders?

 

Bisher musste der CO2-Fußabdruck nicht aufgeführt werden. Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. Der Bedarfsausweis zeigt auch den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Steht die Effizienzampel auf dem Ausweis auf Grün, können Eigentümer beim Verkauf besser für ihr effizientes Haus werben. Immobilien mit einem Label im grünen Bereich verursachen rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als schlecht gedämmte Gebäude. Bei einer Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfläche sind das jährlich zirka 1.500 Euro.

Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Ausstellen dürfen das Dokument Gebäudeenergieberater. Der Ausweis (oder mindestens eine Kopie) muss vorgelegt werden, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen neuen Ausweis.

Alles zu den neuen gesetzlichen Reglungen des Energieausweises finden Sie in unserem Video:

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